DIE IGNORANZ UND UNTÄTIGKEIT DES ORDNUNGSAMTES DÜSSELDORF
Siehe auch unter Safe Cycleways bei Facebook
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( AKTUELL 31 VIDEOS !!!!!!!! )
Eine Beschwerde beim OBERBÜRGERMEISTER DER STADT DÜSSELDORF zeigte, dass dieser nicht bürgernah orientiert ist, denn dieser gab die Beschwerde kommentarlos, also ohne sich mir gegenüber zu äussern, an das ORDNUNGSAMT weiter und machte somit DEN BOCK ZUM GÄRTNER. Mir stellt sich also die berechtigte Frage, auf wessen Weisung das ORDNUNGSAMT DÜSSELDORF hier bestimmte Personengruppen von der Einhaltung der Strassenverkehrsordnung entbindet. Genauer betrachtet hat die gesamte Angelegenheit offensichtlich einen politischen Charakter.
Meine Erfahrungen zeigen, dass Leute, die Verstöße melden, für das Ordnungsamt lästiger sind als diejenigen, die die Verstöße begehen. So werden Leute, die wie ich “unbequem” werden, einfach ignoriert und alles bleibt so, wie es ist. Das dies nicht so hingenommen werden kann, liegt auf der Hand.
Es wurden im Zeitraum vom 03.05.2015 bis 13.02.2016
<<< ----- 4794 Berichte (!!!!)
dem ORDNUNGSAMT DÜSSELDORF übermittelt, ohne jeglichen erkennbaren Erfolg !!! Wie im Menü links zu erkennen ist, erfolgten die Berichte NICHT lückenlos über den genannten Zeitraum sondern sporadisch. Auch die den Berichten zu Grunde liegenden Uhrzeiten (von / bis) sind je nach aufgeführtem Tag unterschiedlich, welches beim Anklicken der einzelnen Tage ersichtlich ist. Daraus ergibt sich, dass es erheblich mehr Behinderungen / Gefährdungen gegeben hat, als die auf dieser Seite aufgeführten.
Aus aktuellem Anlass schrieb ich, wie in der folgenden Dokumentation zu lesen, eine Beschwerde an das Ordnungsamt Düsseldorf. Der Grund lag in der wilden Parkerei im Bereich eines Feuerwehr Rettungsweges neben dem Haus, sowie der Behinderung und Gefährdung von Radfahren durch Parken auf dem Radweg und das Parken auf einem Gehwegbereich hinter einer Parkbucht. Die beiden zuletzt genannten Parkgewohnheiten werden grösstenteils mit bis zu 5 Lieferfahrzeugen einer Pizzeria im Nebenhaus praktiziert. Gestern, am 05.05.2015, wurde mir endgültig klar, dass meine Bemühungen wohl keinen direkten Erfolg bringen werden, denn gestern Abend ereignete sich folgendes:
Ich beobachtete, dass direkt hinter einem der Lieferfahrzeuge ein Fahrzeug des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung) kam, das auf dem Radweg parkte, während das sich vor ihm befindliche Lieferfahrzeug auf den Gehwegbereich hinter der Parkbucht fuhr und dort parkte. Die beiden Insassen der Verkehrsüberwachung stiegen aus und entfernten sich kurzzeitig und verbrachten, nachdem sie zurück waren, die restliche Zeit im Auto. Die Parkzeit des Fahrzeugs betrug ca. 10 Minuten. Innerhalb dieser Zeit mussten zwei Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, da das Fahrzeug der Verkehrsüberwachung den Radweg versperrte. Letztlich fuhr das Fahrzeug weg, ohne sich um das Lieferfahrzeug auf dem Gehwegbereich gekümmert zu haben.
Dieser Vorfall ist in Kurzform bei YouTube zu sehen und wurde auch dem Ordnungsamt in Bezug auf den unbehelligt gebliebenen Falschparker auf dem Gehwegbereich per Mail mitgeteilt. Hier der direkte Link zu dem Video bei YouTube:
https://youtu.be/Hd43OjrKgCY
Überraschenderweise erhielt ich heute (06.05.2015) eine Mail von der Verkehrsüberwachung, die sich auf meine Nachricht bezog und deren Inhalt in gekürzter Form wie folgt lautet, Zitat:
< Wie Sie ja selbst mitgeteilt haben waren meine Kollegen vor Ort. Es wurden 3 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Ihren Einwand, dass das Fahrzeug unbehelligt dort parken darf kann ich deshalb nicht nachvollziehen 30.08.2015. >
Auf diese Behauptung konterte ich postwendend wie folgt:
so so, Sie können also meinen Einwand nicht nachvollziehen. Dann muss ich Ihnen offensichtlich dabei etwas behilflich sein.
Meine Nachricht, deren Inhalt vollkommen korrekt war, lautete:
< Fahrzeug des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung) steht auf Radweg. Falschparker (Lieferfahrzeug) auf Gehweg hinter Parkbucht darf anscheinend unbehelligt dort weiter parken. >
Es existiert ein Video, in dem der gesamte Vorgang dokumentiert wurde. In dem Video ist zu sehen, dass vor der Nase Ihrer Kollegen ein Fahrzeug auf den Gehwegbereich hinter der Parkbucht fuhr und dort parkte. Ihre Kollegen verschwanden nach links aus dem Bildbereich und kamen kurz danach zurück. Das Video zeigt, dass bezüglich des auf dem Gehwegbereich parkenden Fahrzeugs KEINE KOSTENPFLICHTIGE VERWARNUNG ausgesprochen wurde, denn Ihre Kollegen haben sich in keinster Weise um das Fahrzeug, dessen Kennzeichen übrigens D XX XXXX war, gekümmert.
Damit ist Ihr Einwand als unrichtig nachgewiesen. Eine Kurzform des Videos ist bei YouTube zu sehen.
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Am gleichen Tag stellte ich abends fest, dass sich ein Fahrzeug der Verkehrsüberwachung vor dem Haus befand. Weiter rechts parkte ein Fahrzeug auf dem Radweg. Nachdem die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung an diesem Fahrzeug angekommen waren, erschien der Fahrer, der sich offenbar in der Pizzeria befunden hatte. Soweit ich sehen konnte, fand eine kurze Unterhaltung statt, worauf der Fahrer das Fahrzeug vom Radweg entfernte und die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung wieder zu ihrem Auto gingen. Das verkehrsgefährdende Parken auf dem Radweg war offensichtlich für den Fahrer ohne Konsequenzen geblieben. Sofort beschwerte ich mich per Mail beim Ordnungsamt. Die Antwort, die von dem gleichen Herrn kam, mit der ich schon die eben erwähnte Korrespondenz hatte, ließ nicht lange auf sich warten, Zitat;
< wieder mal vielen Dank für Ihre zahlreichen Emails.
Welche Konsequenzen soll es denn geben? Wir verfolgen Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.
Von der rechtlichen Seite her gesehen besteht hier im Übrigen kein Verfolgungszwang. Die Ahndung richtet sich vielmehr nach dem Opportunitätsprinzip. Das bedeutet für die Praxis, dass der Außendienstmitarbeiter im Einzelfall, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, auch von einer Verwarnung gegen Gebühr absehen kann. Da der Verkehrsteilnehmer der Aufforderung, sein Fahrzeug zu entfernen, nachkam gibt es hier keinen Grund zur Beanstandung.
Die Verkehrsüberwachung wird Verkehrsverstöße von Kraftfahrzeugen nicht grundsätzlich verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen >
Meine Antwort folgte sofort, kurz und bestimmt:
Ok, wie Sie meinen. Die betroffenen Radfahrer werden wohl andrer Meinung sein.
Auf meine Antwort zu Ihrer letzten Mail sind Sie nicht eingegangen. Vermutlich ist Ihnen nichts eingefallen, wie Sie meine beweisbaren Ausführungen widerlegen können. Aber wie auch immer, ihre Reaktion füllt letztlich nur unsere Internetseite.
http://ordnungsamt.duesseldorf.arbeitsweise.trs80.eu/
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!!!! Das Opportunitätsprinzip war in diesem Fall nicht anwendbar, da es sich um eine Behinderung und Gefährdung des Radfahrers handelte !!!!
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Das Verhalten spricht für sich und bestätig meine Meinung über die Arbeitsweise des Ordnungsamtes Düsseldorf. In der nun folgenden vorangegangen Beschwerde an das Ordnungsamt ist ein ähnlicher Vorfall zu finden, wieder mit dem Ergebnis, dass man sich offensichtlich tolerant gegenüber den Fahrern der Lieferfahrzeuge bzw, dem Eigentümer / Betreiber der Pizzeria zeigte.
BESCHWERDE
bezüglich Ihrer Arbeitsweise. Begründung: Am 05.04.2015 rief ich bei Ihnen an und teilte Ihnen folgenden aktuellen Sachverhalt mit.
Auf einem Feuerwehr Rettungsweg rechts neben dem Haus parkte seit über 2 Stunden ein Fahrzeug. Vor dem Haus stand eins der Lieferfahrzeuge ( Nr. 2 ) der Pizzeria auf dem Fahrradweg und vor dem Hauseingang blockierte ein weiteres Fahrzeug ( Nr. 1 ) den Gehweg. Als Ihre Mitarbeiter gegen 17:59 Uhr eintrafen, stand das Pizza Lieferfahrzeug ( Nr. 2 ) zwar nicht mehr auf dem Fahrradweg, dafür aber mit geöffneter Heckklappe hinter dem Fahrzeug vor dem Hauseingang ( Nr. 1 ) so dass sich Fussgänger zwischen beiden Fahrzeugen "durchquetschen" mussten (Anlage, Foto 1) . Der Gehwegbereich , in dem das Lieferfahrzug der Pizzeria ( Nr. 2 ) stand, befindet sich hinter einer Parkbucht, in der etwa drei Fahrzeuge Platz finden und in der das Parken zeitlich festgelegt ist. Nach dem Eintreffen Ihrer Mitarbeiter erschienen drei Mitarbeiter der Pizzeria die mit Ihren Mitarbeitern diskutierten. Nach ca. drei Minuten gingen Ihre Mitarbeiter wieder zu ihrem Auto und die Leute von der Pizzeria verschwanden auch wieder. Das Lieferfahrzeug ( Nr. 2 ) stand weiterhin in gleicher Position auf dem Gehweg. Um 18:09 Uhr fuhren Ihre Mitarbeiter wobei die Parkposition der beiden anderen Fahrzeuge unverändert war. Hier wurden also von Ihren Mitarbeitern keinerlei Maßnahmen unternommen, um den Gehwegbereich wieder frei zu bekommen. Lediglich das Fahrzeug vor dem Hauseingang ( Nr. 1 ) sowie das Fahrzeug auf dem Platz der Feuerwehrzufahrt bekamen einen Strafzettel . In dem Moment, als der Wagen Ihrer Mitarbeiter wegfuhr (18:09 Uhr), kam ein weiteres Pizza- Lieferfahrzeug ( Nr. 3 ) und parkte auf dem Fahrradweg (Anlage, Foto 2). Um 18:13 Uhr kam der Fahrer des Fahrzeugs vor dem Hauseingang ( Nr. 1 ) gefolgt vom Fahrer des Pizza Lieferfahrzeugs ( Nr. 2 ) , der sein Fahrzeug wegfuhr und weiter hinten auf dem Fahrradweg abstellte, damit der Wagen vor der Haustür ( Nr. 1 ) wegfahren konnte. Das zweite Pizzafahrzeug ( Nr. 3 ) auf dem Fahrradweg fuhr nur kurz vor, um den Wagen von der Haustür ( Nr. 1 ) vorbei zu lassen, setzte dann wieder zurück und parkte wie gewohnt mit offener Heckklappe auf dem Fahrradweg (Anlage, Foto 3) , wie auch Fahrzeug Nr. 2 ein Stück weiter hinten. Von letzterem existiert leider kein Foto in dieser Position.
Bezüglich der seit langem bestehenden dreisten Parkgewohnheiten des Pizzeria-Personals, die sich im Laufe des letzten Jahres durch den Einsatz von 3 Fahrzeugen erheblich gesteigert hat, folgt eine eigene umfangreiche Beschwerde, in der auf den Sachverhalt ausführlich eingegangen wird.
Düsseldorf, den 07.04.2015
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Am 12.04.2015 schrieb ich erneut:
Die Missachtung der Strassenverkehrsordnung durch den Betreiber der Pizzeria xxxxxxx, xxxxxxx 45, 40xxx Düsseldorf, wird immer dreister. Gegen 20 Uhr stand ein Lieferfahrzeug auf dem Gehweg hinter der Parkbucht und drei weitere Lieferfahrzeuge auf dem Fahrradweg, - aber das scheint bei Ihnen niemanden zu interessieren. Deshalb meine berechtigte Frage: WAS IST ÜBERHAUPT IHRE AUFGABE ???
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Und zwei Stunden später erneut:
Auf Grund Ihrer Untätigkeit stehen 2 Stunden nach meiner letzten Beschwerde noch immer zwei Lieferfahrzeuge auf dem Fahrradweg und ein Lieferfahrzeug auf dem Gehweg.
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Am 13.04.2015 kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
aufgrund der Größe es Stadtgebietes kann die Verkehrsüberwachung Kontrollen nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten und je nach Auftragslage durchführen. Besonders an Wochenenden ist auf Grund der reduzierten Personalstärke eine ständige Überwachung nicht zu gewährleistet. Dennoch wird der von ihnen benannte Bereich sporadisch überwacht und es sind auch schon Verwarnungen ausgestellt worden. Ich habe ihr Anliegen zusätzlich zu dem normalen Tagesdienst noch an die Hotline weitergeleitet und es wird ein Gespräch mit dem Inhaber der Pizzeria geben um eine Lösung der Parkprobleme zu finden.
Sollten ihnen konkrete Missstände im Parkverhalten ihrer Mitbürger auffallen haben sie allerdings auch die Möglichkeit Drittanzeigen zu erstatten. Dazu benötigen wir folgende Angaben:
amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges
Fabrikat
Datum/ Uhrzeit / Art des Verstoßes
und Tatort
Zuständig für die Erstellung von Drittanzeigen ist Frau xxxx xxxxxxxxx
Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt Erkrather Straße 1-3 Bußgeldstelle (32/13)
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Meine Antwort vom 20.04.2015:
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
Ihre Ausführungen sind in keinster Weise nachvollziehbar. Gegenteilig wurde bereits schon mehrmals im vergangenen Jahr beobachtet, dass Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter an auf dem Fahrradweg parkenden Lieferfahrzeugen, meist mit offener Heckklappe, lediglich vorbeifuhren.
Weiter rief ich im vergangen Jahr an, weil der Inhaber der Pizzeria seit fast 3 Tagen ein Fahrzeug in der Parkbucht abgestellt hatte, auf dem tagsüber maximal eine Stunde geparkt werden darf. Mein Anruf erfolgte am frühen Nachmittag des 3. Tages aber das Fahrzeug wurde erst am späten Abend weggefahren. Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter wurden also auch hier nicht beobachtet.
Ihre Anregung einer Drittanzeige zeigt, dass Sie sich nicht vorstellen können oder wollen, wie sich die Parksituation bereits schon im vergangenen Jahr entwickelt hat. Nur beispielhaft hier zwei Auswertungen meiner Aufzeichnungen:
Beteiligte Lieferfahrzeuge: D xx xxxx, D xx xxxx und D xx xxxx
Am 06.04.2015 gab es von den genannten Fahrzeugen im Zeitraum von 11:54 Uhr bis 0:14 Uhr insgesamt 21 Verstösse durch Parken auf dem Fahrradweg und Gehwegbereich hinter der Parkbucht mit unterschiedlicher Dauer. Sollte ich etwa allein für diesen Tag 21 Drittanzeigen schreiben??? Wenn ich die Gäste der Pizzeria mit einbeziehen würde, die täglich auf dem Fahrradweg/Gehweg parken, kämen vermutlich für diesen einen Tag noch mindesten 40 oder mehr Anzeigen hinzu. Ich habe jedenfalls nicht vor, den Sachverhalt zu meinem Lebensinhalt werden zu lassen.
Am 12.04.2015 stand bereits beim Einschalten der Kamera um 07:00 Uhr ein Lieferfahrzeug auf dem Gehwegbereich hinter der Parkbucht, das dort bis 15:41 Uhr geparkt wurde. Im Zeitraum von 16:01 Uhr bis 23:16 Uhr gab es durch Fahrer von 4 weiteren Lieferfahrzeugen 28 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Parken auf Gehwegbereich / Fahrradweg) im Zeitraum von 16:01 Uhr bis 23:16 Uhr. Sollte ich etwa allein für diesen Tag 29 Drittanzeigen schreiben??? Das Falschparken von Gästen der Pizzeria wurde aus Zeitgründen wieder nicht registriert.
Bei den von mir bemängelten und dokumentierten dreisten Verstössen handelt es sich keineswegs nicht nur um Falschparken, sondern teilweise um Gefährdung und Nötigung von Fussgängern sowie um die Gefährdung von Fahrradfahrern. Hierzu beispielsweise nur drei Vorfälle, die durch Videoaufzeichnung belegt werden können:
In meiner Videodokumentation ist zu sehen, wie am 15.04.2015 der Fahrer des Lieferfahrzeugs mit dem Kennzeichen D xx xxxx zwei Kinder/Jungendliche, die sich auf dem Gehwegbereich hinter der Parkbucht aufhielten, mit seinem Fahrzeug "zur Seite drängt", damit er auf diesem Gehwegbereich parken konnte. Zeitgleich stand das Lieferfahrzeug mit dem Kennzeichen D xx xxxx bereits seit 34 Minuten mit offener Heckklappe auf dem Fahrradweg und fuhr erst 29 Minuten später. Somit stand das Fahrzeug 1 Stunde und 3 Minuten mit offener Heckklappe auf dem Fahrradweg. Vermutlich soll die offene Heckklappe suggerieren, das Fahrzeug stünde nur kurzzeitig dort.
In einem Video ist zu sehen, dass das Lieferfahrzeug mit dem Kennzeichen D xx xxxx, das am 12.04.2015 erstmals benutzt wurde, am 13.04.2015 beinahe 2 Radfahrer anfuhr, als es schrägstehend von seinem "Stammparkplatz" auf dem Gehwegbereich hinter der Parkbucht rücksichtslos zurücksetzte. Die Fahrradfahrer waren gezwungen, fast ganz auf die linke Seite der Fahrbahn auszuweichen. Wäre von hinten ein weiteres Fahrzeug gekommen, hätte dies mit ziemlicher Sicherheit zumindest einen der beiden Fahrradfahrer angefahren. Ein weiteres Lieferfahrzeug mit dem Kennzeichen D xx xxxx stand bereits zu diesem Zeitpunkt schon über eine Stunde nur wenige Meter weiter links mit offener Heckklappe in einem Position, in dem Parken auch nicht erlaubt ist. Dieses schräg stehende Fahrzeug ragte zudem mit dem hinteren Teil auf den Fahrradweg.
Diese Videos sind mittlerweile auf YouTube zu sehen, jedoch habe ich darauf verzichtet, die Links in dieser Mail anzugeben, damit die Mail nicht evtl. unter Spam landet und Ihnen vorenthalten wird.
Der beschriebene Bereich des Gehweges hinter der Parkbucht wird von den Fahrern der Lieferfahrzeuge sowie dem Inhaber der Pizzeria als Privatparkplatz betrachtet, von dem nicht nur Fussgänger, sondern auch andere Fahrzeuge regelrecht vertrieben werden, sollten sich jemand anders erdreisten, ein Fahrzeug dort abzustellen.
Ausser den beschriebenen Vorfällen gab es weitere kritische Situationen, die sich unter meinen gesamten Aufzeichnungen befinden.
Jeder, der diese Sachverhalte zur Kenntnis genommen hat, kann nur zu dem Schluss kommen, dass dieser Verkehrs- und Fußgängergefährdende Zustand nicht weiter hingenommen werden kann und dringend geeignete Maßnahmen gegen die Verursacher ergriffen werden müssen.
Bevor der Inhaber der Pizzeria eine Genehmigung für den Straßenverkauf hatte und auch noch keinen Lieferservice anbot, gab es die beschriebenen Mängel nicht, außer Gäste, die auf dem Fahrradweg parkten. Seit es den Straßenverkauf gibt, wird von den Kunden oft auch auf dem Gehweg geparkt und dabei fast in den Hauseingang gefahren. Die Ursache der übermäßigen "wilden Parkerei", Tendenz steigend, ist also ausschließlich im Lieferservice und im Straßenverkauf zu suchen.
Hinweis: Der gesamte Schriftverkehr in dieser Angelegenheit wird auf einer eigens dazu eingerichteten Internetseite veröffentlicht.
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Auf diese Mail habe ich bis heute (07.05.2015) keine Antwort erhalten. Eine Reaktion auf diese Tatsache ist in Vorbereitung.
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10.05.2015 Auf Grund der Untätigkeit des Ordnungsamtes wurde dem Ordnungsamt noch folgender Hinweis geschickt:
HINWEIS: Es wird übrigens auch teilweise auf dem Radweg / Gehweg von Lieferfahrzeugen geparkt, wenn in der Parkbucht Plätze frei sind. Dies bekräftigt, dass von der Pizzeria der Radweg / Gehwegbereich als Privatparkplatz betrachtet wird und das rund um die Uhr. Der Inhaber der Pizzeria bestimmt also im Prinzip was hier erlaubt ist. FAZIT: DAS ORDNUNGSAMT MACHTS MÖGLICH !
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GRUNDSÄTZLICHE ERKLÄRUNG: DAS PARKVERHALTEN, ALSO AUCH DIE BEHINDERUNGEN / GEFÄHRDUNGEN VON RADFAHRERN, FINDEN HIER TÄGLICH STATT. ICH HABE NUR WEDER ZEIT NOCH LUST, TÄGLICH BERICHTE AN DAS ORDNUNGSAMT ZU SCHREIBEN INSBESONDERE DESHALB, WEIL DAS ORDNUNGSAMT NOCH NICHT EINMAL DARAUF REAGIERT.
15.05.2015 Das aktuelle Parkverhalten zeigt, dass das Ordnungsamt Düsseldorf nichts unternimmt, denn es wird weiter verkehrsgefährdend auf dem Radweg geparkt, meist mit mehreren Lieferfahrzeugen, oft mit offener Heckklappe und das sogar nach Einbruch der Dunkelheit. Das Parken auf dem Gehwegbereich wird auch weiter praktiziert.
19.05.2015 Heute schickte ich ein Video an das Ordnungsamt mit dem Titel “Dieses Video spricht für sich !!!!!”, welches mit folgendem Text kommentiert wurde:
Das Video vom 16.05.2015 zeigt in Kurzform, was die Fahrer der Lieferfahrzeuge der Pizzeria xxxxxxxx, xxxxxxxxx xx, vom Ordnungsamt halten: Hinter einem Bus kommt eins Ihrer Fahrzeuge. Nur wenige Meter dahinter kommt das Lieferfahrzeug mit dem Kennzeichen D xx xxxx und parkt auf dem Radweg. Ca. 18 Minuten später kommt wieder eins Ihrer Fahrzeuge und steht für ca. 30 Sekunden auf dem Radweg. Nur Minuten später kommen die Lieferfahrzeuge D xx xxxx und D xx xxxx und halten auf dem Radweg.
20.05.2015 Aus aktuellem Anlass schrieb ich eben eine Mail mit folgendem Inhalt an das ORDNUNGSAMT DÜSSELDORF:
Es werden immer häufiger Radfahrer gefährdet, die einen kleinen Anhänger am Rad haben, in dem normalerweise Kinder sitzen. Diese Radfahrer müssen mit Kindern vom Radweg auf die Fahrbahn ausweichen, so wie eben 17:15 Uhr !!!!! Wollen Sie etwa verantworten, dass diese Personen zu Schaden kommen?
23.05.2015 Heute stellte ich bezüglich der Behinderung und Gefährdung von Radfahrern durch parkende Fahrzeuge auf dem Radweg ein Video unter dem Titel “So gefährlich leben Radfahrer in Düsseldorf” bei YouTube ein. Dieses Video zeigt nur einen winzigen Bruchteil dessen, was hier täglich an Behinderung und Gefährdung von Radfahrern stattfindet. Das Video kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://youtu.be/lKgVebVAFZA
Unter dem Video gibt es noch entsprechende Infos dazu. Das ORDNUNGSAMT wurde von mir über die Existenz des Videos informiert.
26.05.2015 Heute schrieb ich folgende Mail an das ORDNUNGSAMT:
Es wird immer wieder bestätigt, dass Sie Ihren Aufgaben nicht nachkommen. So auch gestern, denn als ich abends nach Hause kam, bot sich mir folgendes Bild:
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